Brückenkurs

Durch das Absolvieren des Brückenkurses (oder Teilen davon) können Studierende und Studieninteressenten/innen, die nicht den für die Zulassung zum Masterstudiengang Erwachsenenbildung erforderlichen BA-Abschluss mit 240 CP (oder einen Diplom- oder gleichwertigen Abschluss) nachweisen können, bis zu 30 CP nachholen.

Die Studierenden erhalten einen einführenden Überblick über gesellschaftliche Bedingungen, politische Begründungen, rechtliche Konsequenzen und Strukturen der Weiterbildung. Es soll ein Verständnis dafür vermittelt werden, Weiterbildung als Handlungsfeld im Kontext gesellschaftshistorischer Entwicklungen sowie als Reflexionsgegenstand zu sehen.

Der Brückenkurs besteht aus drei Kursteilen:
1. einem Onlinekurs (10 CP)
2. einer Tätigkeitsreflexion (10 CP) und
3. einem individuellen Leistungsportfolio (bis zu 10 CP).

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch des Studiengangs sowie der Information für Studierende über den Brückenkurs für den berufsbegleitenden MA-Studiengang.

Letzte Änderung: 23.09.2022 - Ansprechpartner: Webmaster